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Yorck und die Konvention von Tauroggen

Briefumschlag Sonderausgabe

Der 30.Dezember 1812 - Yorck und die Konvention von Tauroggen
Am Silvesterabend 1799 kam Major von Yorck nach einer beschwerlichen Wintereise aus dem ostpreußischen Johannisburg in Mittenwalde an. Hier sollte er auf Befehl des Königs Kommandeur des in Mittenwalde stationierten Feldjäger-Regiments zu Fuß werden. Yorck der bis 1806 in der Garnisonsstadt Mittenwalde blieb, sollte später dafür geehrt werden, dass er das Signal zur Befreiung von der Napoleonischen Herrschaft über Europa gab.


Was geschah in jenen Tagen? Napoleon befand sich seit dem 24.Juni 1812 mit seiner Grande Armée mit einem gewaltigen Heeresaufgebot von über 500.000 Mann auf dem Russland-Feldzug. Preußen musste unter dem Druck der Franzosen am 24.02.1812 einen Bündnisvertrag unterschreiben und ein Hilfskorps von 20.000 Mann für den Krieg gegen Russland stellen. Zum Oberbefehlshaber wurde General von Grawert und Yorck zum zweiten Befehlshaber ernannt. Anfang August übernahm Yorck infolge Grawerts Erkrankung den Oberbefehl. Generalleutnant von Yorck sollte Ost- und Westpreußen vor den Russen schützen und den Franzosen den Rücken decken.


Napoleon hatte gehofft, einen Blitzkrieg führen zu können, doch er scheiterte an der Ausweichstrategie und der Politik der verbrannten Erde der Russen. Der einsetzende Frost des ungewöhnlich strengen Winters ließ tausende Soldaten und Pferde erfrieren. Napoleons Armee war faktisch aufgerieben und Yorck sah sich veranlasst, seine Truppen vor dem gleichen Schicksal zu bewahren.

 

Schon Wochen vorher hatte die russische Führung versucht Yorck dazu zu bewegen, sich von den Franzosen loszusagen. Yorck wollte dafür die Zustimmung des Königs haben, doch Friedrich Wilhelm III. zögerte wie immer, wenn es um Entscheidungen ging.


Nach mehreren Treffen vereinbarten am 30.Dezember 1812 der preußische Generalleutnant von Yorck und der russische Generalmajor von Diebitsch einen Waffenstillstand zwischen dem preußischen Hilfskorps und der russischen Armee. Der Vertrag wurde in der Poscheruner Mühle geschlossen, ging aber als die Konvention von Tauroggen in die Geschichte ein.


Wir fragen uns heute, was war nun so bedeutend an diesem Vertrag? Die Unterzeichnung des Neutralitätsabkommens geschah ohne Einwilligung des preußischen Königs und kam Hochverrat gleich.  Der König stellte sich nicht hinter seinen Generalleutnant, sondern enthob ihn von seinem Kommando. Doch das erfuhr Yorck nur aus der Zeitung und deshalb ignorierte er das Ganze "da bis jetzt noch kein General seine Verhaltensbefehle durch die Zeitung erhalten hat" und behielt das Oberkommando.


Obwohl der preußische König dem Generalleutnant Yorck seine Eigenmächtigkeit nicht verziehen hatte, unterschrieb der König drei Monate später mit dem Aufruf "An mein Volk" den Abfall Preußens vom Militärbündnis mit Frankreich. Am 27.März 1813 erklärte Preußen dem Kaiserreich Frankreich den Krieg und in Europa begann die Befreiung von der napoleonischen Fremdherrschaft.


Dort wo einst die Poscheruner Mühle stand, hatte Yorcks Urenkel ein Denkmal aufgestellt, das 1944 von der Roten Armee gesprengt wurde. Sigitas Mičiulis, ein 54jähriger Unternehmer aus Taurage (Tauroggen) in Litauen hat dafür gesorgt, dass ein dem Original nachempfundener Stein aus weißem Granit wieder aufgestellt werden konnte. Der Stein ist 2 Meter hoch, 2 Meter breit und 24 Tonnen schwer. Beschriftet ist der Stein mit dem historischen Text, die deutsche Variante nach Westen gerichtet, die russische nach Osten. Mit dem Denkmal wollen der Unternehmer und seine Freunde "eine Brücke bauen und zugleich eine Touristenroute begründen, die bis ins heute russische Tilsit führt…"  Mičiulis, der Rotary Club von Taurage und die Stadt haben einen Parkplatz angelegt und 20 Eichen gepflanzt. Eingeweiht werden soll die Anlage am 28.Dezember 2012.

 

Quellen:
J.G. Droysen "York von Wartenburg, Emil Vollmer Verlag
Der Spiegel Nr. 52/22.12.2012, S. 102
Wikipedia: Konvention von Tauroggen


© Vera Schmidt, 2013
Ortschronistin Heimatverein Mittenwalde e.V., Veröffentlichung nur mit Genehmigung der Verfasserin